Homologation,TÜV, COC

… für die Neu-Zulassung eines importierten (nicht-EU) Fahrzeuges (durch eine Privatperson) werden benötigt: 

  • “Original-Fahrzeugbrief” (US-Title oder entsprechende Papiere des Ursprungslandes)
  • EU-Zollbeleg (z.B. Rotterdam) oder Zollunbedenklichkeitsbescheinigung (deutsches Zollamt)
  • ggf. AU-Prüfung (bei EZ ab 1.7.1969, also auch für Fahrzeuge mit Baujahr 1969, wo keine frühere EZ nachweisbar ist)
  • Vollabnahme nach §21 StVZO von Sachverständigenorganisation
  • Datenblatt des Fahrzeuges von Sachverständigenorganisation:
  • Vorlage vom TÜV-Süd, eines fahrzeugspezifischen Oldtimerclubs oder Briefkopie eines vergleichbaren Fahrzeuges
  • ggf. weitere Unterlagen zum Nachweis der technischen Daten (Wiegebericht, etc.)
  • ggf. Papiere über verbaute Teile, die eintragungspflichtig sind
  • ggf. Gutachten über kleines Kennzeichen hinten von Sachverständigenorganisation
  • ggf. Abgasgutachten des Hersteller bei neueren Fahrzeugen oder Einzelabnahmen durch Sachverständigenorganisation
  • ggf. Oldtimer-Gutachten für H-Kennzeichen von Sachverständigenorganisation
  • Antrag auf Ausstellung eines Fahrzeugbriefes (bei der Zulassungsstelle auszufüllen)

 

Was ist bei amerikanischen Autos anders?

Die Unterschiede liegen größtenteils in der Beleuchtung, Scheinwerfer, Rückleuchten und Blinker entsprechen nicht den europäischen und deutschen Standards. Diese müssen so weit es geht umgebaut werden.

Darüber hinaus wird für jedes Fahrzeug aus den USA ein Abgasgutachten benötigt. Aus dem Abgasgutachten geht die Emissionsschlüsselnummer hervor, auf deren Grundlage zusammen mit dem Fahrzeuggewicht und der Hubraumgröße die KFZ-Steuer errechnet wird.