Kaufprozeduren

Den Kauf eines Fahrzeuges in den USA kann man über einen Vermittler oder einen Händler abwickeln. Neufahrzeuge soll man ausschließlich bei einem “DMV Licensed Dealer“ erwerben. Bei den ausgezeichneten Preisen handelt es sich immer um Nettopreise (Exportpreis, Preis ohne sales tax), die in der Regel Verhandlungssache sind.

Beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs über einen Händler oder von einem privaten Anbieter ist es gleichfalls sinnvoll, den Preis nachzuverhandeln

Steuer (sales tax)

Die Kaufsteuer (sales tax), die man in den USA bezahlt, ist nicht mit der Mehrwertsteuer vieler europäischer Länder zu vergleichen . Sales Taxes werden von den einzelnen Bundesstaaten erhoben, wobei sich die Regelungen zwischen den verschiedenen Bundesstaaten unterscheiden. Die Steuersätze variieren von Einzelstaat zu Einzelstaat sowie von Gemeinde zu Gemeinde und betragen zwischen 0 und 9 Prozent.

Für Fahrzeuge, die ausschließlich für den Export gekauft werden, entfällt die sales tax. Das Fahrzeug muss dann ab Händler direkt exportiert werden. Meist verlangen die Händler einen Exportnachweis (B/L – Bill of Loading/Lading). Diesen erhalten Sie vom Transporteur, nachdem das Fahrzeug verschifft wurde.

Zahlungsmittel

Beim Kauf über das Internet bleiben die meisten Verkäufer nur bei Vorkasse. Die Vorauszahlung ist durch internationale Geldanweisung (Überweisung) oder Bezahlung über einen Serviceanbieter, wie z. B. PayPal oder Western Union, möglich.

Garantie

Weltweite Garantie leisten nur wenige Fahrzeughersteller, bei US-Fahrzeugen können Käufer generell nicht mit einer Übernahme von Garantiefällen durch die deutschen Vertretungen der
Fahrzeughersteller rechnen. Man soll unbedingt Erkundigungen beim betreffenden Hersteller einholen, möglich und sinnvoll ist der Abschluss einer Garantieversicherung.

Title / Certificate of Origin

Alle Fahrzeuge, ausgenommen Neufahrzeuge, benötigen für den Export aus den USA und die spätere Zulassung in Deutschland ein "Certificate of ", kurz “title“, vergleichbar mit dem deutschen Fahrzeugbrief. Es ist nicht empfehlenswert, Fahrzeuge ohne einen solchen title zur erwerben.

Folgende Details sind im “title“ aufgeführt:

  • Fahrgestellnummer des Fahrzeugs
  • Aktueller Eigentümer “REGISTERED OWNER“
  • Sollte das Fahrzeug z. B. durch eine Bank o. ä. beliehen sein,

Finden Sie dies im Feld “LIENHOLDER“ – Auf eine Freigabe (Release) ist zu achten. Neufahrzeuge ohne vorherige Zulassung werden mit einem “Certificate of Origin“ ausgeliefert, welches dem title gleichgesetzt werden kann. Fahrzeuge ohne “Certificate of Origin“ sollten gleichfalls nicht gekauft werden, da der Export und die Zulassung in Deutschland ohne dieses Zertifikat fast nicht möglich ist.

Verzollung

Bei der Einfuhr von Fahrzeugen in die EU werden Eingangsabgaben in Höhe von 10% Zoll für PKW´s (8% Zoll für Motorräder und 22% Zoll für Pickups) auf den Fahrzeugwert + Überführungskosten fällig. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19% (in Deutschland).

 

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